Das Ende der Vorratsdatenspeicherung? Lasst uns nur ganz vorsichtig jubeln
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist für die Zwickauer Piraten nur ein kleiner Grund zum Feiern. Zwar stellt es im Kampf gegen ausufernden Kontrollwahn einen Sieg dar – doch das letzte Wort ist in dieser Hinsicht nicht gesprochen.
Udo Rupkalwis, Pressesprecher der Piratenpartei Sachsen und Schatzmeister der Piratenpartei Zwickau warnt vor einem voreiligen Jubel: “Die Verfassungsrichter haben deutlich gemacht, dass die Vorratsdatenspeicherung in der jetzigen Form nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. In der jetzigen Form, wohlgemerkt. Jetzt müssen die Piraten ganz genau hinschauen, welche Schlussfolgerungen der Gesetzgeber aus diesem Urteil zieht. Ein Schuss vor den Bug der Regierung ist das Urteil aber allemal.”
Eines hat das Urteil aber deutlich gezeigt: Es lohnt sich, gegen Missstände sein Wort zu erheben. Das werden die Piraten auch in Zukunft tun.
Die Verfassungsrichter in Karlsruhe hatten am 2. März 2010 entschieden, dass die seit 2008 geltende Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig ist. Speichern musste jeder Telekommunikationsanbieter mit mehr als 10.000 Kunden: 6 Monate lang konnte (ohne besonderen Anlass) von jedem Bürger gespeichert werden, wann, mit wem, wohin, von wo, und wie lange er telefonierte (grob vereinfacht).
Hauptkritikpunkt der Piraten: durch diese anlasslose Datenspeicherung wurde die Unschuldsvermutung quasi außer Kraft gesetzt und der Weg zum gläsernen Bürger geebnet.
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